z.B. Kleidungsstücke nähen

Teilnahmebedingungen

1. Ziele des Tauschringes Heilbronn
Der Heilbronner Tauschring ist ein Zusammenschluss von Menschen, der aktiv gegen das Brachliegen von Fähigkeiten und Fertigkeiten angeht, diese für die Gemeinschaft nutzbar machen will und so auch zur Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen beiträgt.
Im Tauschring gilt ein bargeldloses Verrechnungssystem. Aufgabe des Tauschringes ist es, Liefer- und Leistungsgeschäfte zwischen Mitgliedern im Rahmen eines eigenen Wirtschaftskreislaufes mittels eines Verrechnungssystems bargeldlos abzuwickeln.
Dabei steht besonders die Förderung des sozialen Miteinanders, die Verständigung zwischen Jung und Alt, zwischen Fremden und Einheimischen und die Überwindung von Anonymität im Vordergrund. Weitere Ziele sind die Förderung erweiteter Nachbarschaftshilfe und sozialverträglicher Ökonomie in lokalen Netzwerken.
Der Heilbronner Tauschring arbeitet nicht gewinnorientiert.

2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Zur Teilnahme am Heilbronner Tauschring berechtigt ist jede Person über 14 Jahren oder gemeinnützige Organisation, sofern sie willens ist, bargeldlosen Handel über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung (mit Personalausweis), mit der auch die Teilnahmebedingungen anerkannt werden.
Will ein/e Teilnehmer/in aus dem Heilbronner Tauschring austreten, ist dies mit einem Monat Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er / sie muss dies dem Heilbronner Tauschring schriftlich mitteilen und das eigene Verrechnungskonto auf Null ausgleichen. Für nicht ausgeglichene Minustalente stellt das Tauschringbüro 2,50 € pro Talent für die erhaltenen Leistungen in Rechnung. Eventuelle Guthaben können an andere Teilnehmer/innen oder an das Projekt gespendet werden. Die Übernahme von Verpflichtungen durch andere Teilnehmer/innen ist Privatsache der betreffenden Personen.

3. Konten
Jeder / jede Teilnehmer/in unterhält ein Verrechnungskonto im Heilbronner Tauschringbüro. Auf diesem werden Geschäfte zwischen Teilnehmern / Teilnehmerinnen als Gut- bzw. Lastschrift verbucht. Die Kontenführung erfolgt über Talente-Schecks. Diese erhalten die Teilnehmer/innen von dem Tauschringbüro. Bei einem Tauschvorgang übergibt der / die Nachfrager/in den ausgefüllten und unterschriebenen Talente-Scheck an den/die Erbringer/in. Diese/r reicht ihn bei dem Tauschringbüro ein.

4. Rechtsnatur des Verrechnungssystems
Aus den zwischen den Teilnehmern / Teilnehmerinnen abgeschlossenen Liefer- und Leistungs-geschäften wird der Heilbronner Tauschring weder berechtigt noch verpflichtet. Die auf den Konten verbuchten Werte stellen ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen den Teilnehmern / Teilnehmerinnen dar. Sie können nicht in Euro oder einer sonstigen Geldwährung eingefordert werden. Ausnahme: bei Austritt (siehe Punkt 2).

5. Guthabenlimit und Überziehungslimit
Jeder / jede Teilnehmer/in hat ein Überziehungslimit in Höhe von 25 Talenten. Minustalente können nach Rücksprache auch in Euro abgegolten werden. Ein Guthabenlimit ist z.Zt. nicht in Kraft. Talente-Schecks, die die Höhe des Limits überschreiten, werden vom Tauschringbüro zurückgewiesen.

6. Gebühren
Von den Teilnehmern / Teilnehmerinnen wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag von 1,- Euro erhoben. Familien, Wohngemeinschaften und juristische Personen zahlen einen JahresBeitrag von 20,- Euro. Der Beitrag ist für das laufende Jahr zum 30.01. fällig bzw. bei der Anmeldung für die restlichen Monate des laufenden Jahres. Für die Arbeiten der Bürogruppe (Kontoführung, Verwaltungsarbeiten im Tauschringbüro, Blättle, Rundbrief ...) werden pro Jahr 18 Talente von jedem Konto abgebucht.

7. Haftung und Gewährleistung
Das Tauschringbüro übernimmt lediglich die Vermittlung von Tauschpartnern / Tauschpartnerinnen aus dem Teilnehmer/innenkreis, sowie die anschließende Verbuchung auf den Teilnehmer/innenkonten im Falle von abgeschlossenen Tauschgeschäften. Aus Tauschgeschäften sind ausschließlich Teilnehmer/ innen berechtigt und verpflichtet.
Der Heilbronner Tauschring übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität der Waren/ Hilfeleistungen, die gehandelt werden.

8. Versicherungsschutz
Teilnehmer/innen des Heilbronner Tauschringes sind während der Erbringung von Hilfeleistungen weder haftpflicht- noch unfallversichert. Solange noch keine generelle Lösung der Versicherungsfrage durch den Tauschring gefunden ist, muss sich jede/r Teilnehmer/in privat absichern.

9. Transparenz
Jedes Mitglied ist berechtigt in die Kontosalden und den Umsatzumfang eines anderen Mitgliedes Einsicht zu nehmen. Mit der Beitrittserklärung willigt der / die Teilnehmer/in zur Weitergabe dieser Daten ein. Daten von Mitgliedern dürfen nur an Tauschring-Mitglieder weitergegeben werden.

10. Steuern
Die Verpflichtung Steuern zu zahlen, liegt bei denjenigen, die einen steuerpflichtigen Handel treiben. Der Heilbronner Tauschring übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für die Mitglieder bezüglich des Ausweisens steuerpflichtiger Vorgänge gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden.

11. Verschiedenes
Teilnehmer/innen können sofort vom Tauschring ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Maß missachten oder andere Teilnehmer/innen oder das Ansehen des Tauschringes schwerwiegend schädigen. Über einen vorläufigen Ausschluss entscheidet das Tauschring-Team.
Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirkamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Die Auflösung des Heilbronner Tauschringes, Änderung der Teilnahmebedingungen oder der Ausschluss eines Teilnehmers/Teilnehmerin bedarf der Zustimmung 2/3 aller bei einer Versammlung anwesenden Mitglieder.
Das Tauschring-Blättle erscheint neu zu jedem Stammtisch (alle 3 Monate als Komplettausgabe, die anderen Monate als "Aktuelles").Es kann außer beim Stammtisch auch im Tauschringbüro oder dem Seniorenbüro abgeholt werden.

Hinweis:

Bei Auflösung des Heilbronner Tauschringes oder Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.

 

Teilnahmebedingungen
PDF-Download PDF-Download

Beitrittserklärung
PDF-Download PDF-Download