Teilnahmebedingungen
1. Ziele des Tauschringes Heilbronn
Der Heilbronner Tauschring ist ein Zusammenschluss von Menschen, der
aktiv gegen das Brachliegen von Fähigkeiten und Fertigkeiten
angeht, diese für die Gemeinschaft nutzbar machen will und so
auch
zur Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen
beiträgt.
Im Tauschring gilt ein bargeldloses Verrechnungssystem. Aufgabe des
Tauschringes ist es, Liefer- und Leistungsgeschäfte zwischen
Mitgliedern im Rahmen eines eigenen Wirtschaftskreislaufes mittels
eines Verrechnungssystems bargeldlos abzuwickeln.
Dabei steht besonders die Förderung des sozialen Miteinanders,
die
Verständigung zwischen Jung und Alt, zwischen Fremden und
Einheimischen und die Überwindung von Anonymität im
Vordergrund. Weitere Ziele sind die Förderung erweiteter
Nachbarschaftshilfe und sozialverträglicher Ökonomie
in
lokalen Netzwerken.
Der Heilbronner Tauschring arbeitet nicht gewinnorientiert.
2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Zur Teilnahme am Heilbronner Tauschring
berechtigt ist jede Person über 14 Jahren oder
gemeinnützige
Organisation, sofern sie willens ist, bargeldlosen Handel über
das
zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die
Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der
Beitrittserklärung (mit Personalausweis),
mit der auch die Teilnahmebedingungen anerkannt werden.
Will ein/e Teilnehmer/in aus dem Heilbronner Tauschring austreten,
ist dies mit einem Monat Kündigungsfrist zum Ende eines
Kalenderjahres möglich. Er / sie muss dies dem Heilbronner
Tauschring schriftlich mitteilen und das eigene
Verrechnungskonto auf Null ausgleichen.
Für nicht ausgeglichene Minustalente stellt das
Tauschringbüro 2,50 € pro Talent für die
erhaltenen
Leistungen in Rechnung. Eventuelle Guthaben können an andere
Teilnehmer/innen oder an das Projekt gespendet werden. Die
Übernahme von Verpflichtungen durch andere Teilnehmer/innen
ist
Privatsache der betreffenden Personen.
3. Konten
Jeder / jede Teilnehmer/in unterhält ein Verrechnungskonto im
Heilbronner Tauschringbüro. Auf diesem werden
Geschäfte
zwischen Teilnehmern / Teilnehmerinnen als Gut- bzw. Lastschrift
verbucht. Die Kontenführung erfolgt über
Talente-Schecks.
Diese erhalten die Teilnehmer/innen von dem Tauschringbüro.
Bei
einem Tauschvorgang übergibt der / die Nachfrager/in den
ausgefüllten und unterschriebenen Talente-Scheck an den/die
Erbringer/in. Diese/r reicht ihn bei dem Tauschringbüro ein.
4. Rechtsnatur des Verrechnungssystems
Aus den zwischen den Teilnehmern / Teilnehmerinnen abgeschlossenen
Liefer- und Leistungs-geschäften wird der Heilbronner
Tauschring
weder berechtigt noch verpflichtet. Die auf den Konten verbuchten Werte
stellen ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen
den
Teilnehmern / Teilnehmerinnen dar. Sie können nicht in Euro
oder
einer sonstigen Geldwährung eingefordert werden. Ausnahme: bei
Austritt (siehe Punkt 2).
5. Guthabenlimit und Überziehungslimit
Jeder / jede Teilnehmer/in hat ein Überziehungslimit in
Höhe von 25 Talenten.
Minustalente können nach Rücksprache auch in Euro
abgegolten
werden. Ein Guthabenlimit ist z.Zt. nicht in Kraft. Talente-Schecks,
die die Höhe des Limits überschreiten, werden vom
Tauschringbüro zurückgewiesen.
6. Gebühren
Von den Teilnehmern / Teilnehmerinnen wird ein monatlicher
Mitgliedsbeitrag von 1,- Euro erhoben.
Familien, Wohngemeinschaften und juristische Personen zahlen einen
JahresBeitrag von 20,- Euro.
Der Beitrag ist für das laufende Jahr zum 30.01.
fällig bzw.
bei der Anmeldung für die restlichen Monate des laufenden
Jahres.
Für die Arbeiten der Bürogruppe
(Kontoführung,
Verwaltungsarbeiten im Tauschringbüro, Blättle,
Rundbrief
...) werden pro Jahr 18 Talente von jedem
Konto abgebucht.
7. Haftung und Gewährleistung
Das Tauschringbüro übernimmt lediglich die
Vermittlung von
Tauschpartnern / Tauschpartnerinnen aus dem Teilnehmer/innenkreis,
sowie die anschließende Verbuchung auf den
Teilnehmer/innenkonten
im Falle von abgeschlossenen Tauschgeschäften. Aus
Tauschgeschäften sind ausschließlich Teilnehmer/
innen
berechtigt und verpflichtet.
Der Heilbronner Tauschring übernimmt keine Garantie oder
Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität
der
Waren/ Hilfeleistungen, die gehandelt werden.
8. Versicherungsschutz
Teilnehmer/innen des Heilbronner Tauschringes sind während der
Erbringung von Hilfeleistungen weder haftpflicht- noch
unfallversichert. Solange noch keine generelle Lösung der
Versicherungsfrage durch den Tauschring gefunden ist, muss sich jede/r
Teilnehmer/in privat absichern.
9. Transparenz
Jedes Mitglied ist berechtigt in die Kontosalden und den Umsatzumfang
eines anderen Mitgliedes Einsicht zu nehmen. Mit der
Beitrittserklärung willigt der / die Teilnehmer/in zur
Weitergabe
dieser Daten ein. Daten von Mitgliedern dürfen nur an
Tauschring-Mitglieder weitergegeben werden.
10. Steuern
Die Verpflichtung Steuern zu zahlen, liegt bei denjenigen, die einen
steuerpflichtigen Handel treiben. Der Heilbronner Tauschring
übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für die
Mitglieder
bezüglich des Ausweisens steuerpflichtiger Vorgänge
gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden.
11. Verschiedenes
Teilnehmer/innen können sofort vom Tauschring ausgeschlossen
werden, wenn sie festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt
oder in bedeutendem Maß missachten oder andere
Teilnehmer/innen
oder das Ansehen des Tauschringes schwerwiegend schädigen.
Über einen vorläufigen Ausschluss entscheidet das
Tauschring-Team.
Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahmebedingungen
bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein,
so wird die Wirkamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt.
Die Auflösung des Heilbronner
Tauschringes, Änderung der Teilnahmebedingungen oder der
Ausschluss eines Teilnehmers/Teilnehmerin bedarf der Zustimmung 2/3
aller bei einer Versammlung anwesenden Mitglieder.
Das Tauschring-Blättle erscheint
neu zu
jedem Stammtisch (alle 3 Monate als Komplettausgabe, die anderen Monate
als "Aktuelles").Es kann außer beim Stammtisch auch im
Tauschringbüro oder dem Seniorenbüro abgeholt werden.
Hinweis:
Bei Auflösung des Heilbronner Tauschringes oder Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.